Bebauungsplan XVII-50aa
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan XVII-50aa erfolgte im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes XVII-50 am 6. Januar 1998. Aufgrund der mehrfachen Teilungen veränderte sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans wiederholt. Seit August 2011 gestaltet sich der Geltungsbereich in der aktuell gültigen Fassung.
Wesentliche Planungsziele sind:
- Schaffung eines Wohngebiets mit ein- bis zweigeschossigen Einzelhäusern, Zeilenbebauung und zwei- bis dreigeschossigem Geschosswohnungsbau in halboffener Blockbebauuung.
- Integration und Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Bauten überwiegend zu Wohnzwecken
- Weiterentwicklung und Neuanlage eines funktionalen Erschließungsrasters
- Gestaltung eines Quartierparks mit Spielplatz ("Stadtgarten")
- Sicherung besonders erhaltenswerter Bäume