Bebauungsplan XVII-50aba
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan XVII-50aba erfolgte im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses des Bebauungsplanes XVII-50 am 6. Januar 1998. Aufgrund der mehrfachen Teilungen veränderte sich der Geltungsbereich des Bebauungsplans wiederholt. Seit Mai 2017 gestaltet sich der Geltungsbereich in der aktuell gültigen Fassung.
Wesentliche Planungsziele sind:
- Schaffung eines Wohngebiets mit ein- bis zweigeschossigen Einzelhäusern, Zeilenbebauung und zwei- bis dreigeschossigem Geschosswohnungsbau in halboffener Blockbebauuung.
- Integration und Weiterentwicklung der denkmalgeschützten Bauten
- Weiterentwicklung und Neuanlage eines funktionalen Erschließungsrasters
- Gestaltung eines Quartiersplatzes und Schaffung von Einkaufsmöglichkeiten
- Sicherung des Museumsstandorts
- Sicherung einer Gemeinbedarfsfläche für eine Kindertagesstätte
- Gestaltung öffentlicher Parkanlagen mit Spielplatz unter Einbeziehung des vorhandenen Kleingewässers
- Sicherung besonders erhaltenswerter Bäume
Das Verfahren befindet sich aktuell in der Auswertung der Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.
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